5 Mal im Jahr grillen
Diese Information erhielt ich durch eine TV-Sendung. Diese gesetzliche Regelung gilt vor allem für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Demnach darf man ca. 5 x im Jahr im Garten grillen. Feste sollte man mindestens 48 Stunden vorher bei den Nachbarn ankündigen. Nun, wir grillen wesentlich öfters, aber ich glaube, dass liegt auch an der Toleranz unserer Nachbarn und ihre eigene Freude an Grillwürstchen. Man muss sich solche Regelungen also nicht unbedingt zu Herzen nehmen, wenn das Verhältnis zu den Nachbarn stimmt. Gibt es aber wegen des Grillens Probleme, hat man so wenigstens einen Anhaltspunkt was erlaubt ist und was nicht.